DER "CONTRAT DE PROGRÈS" - Tierfütterung
Die Hersteller von Futtermittel für Geflügel haben sich freiwillig zu einer Qualitätssicherungsmaßnahme verpflichtet und bemühen sich dabei mit der Einbindung des Mottos "Fortschrittsvertrag CIDEF" um Transparenz und Nachverfolgbarkeit. Sie halten sich insbesondere an Lastenhefte, die für das Herstellungsverfahren bindend sind.
Ziele
- Die Lieferung von einwandfreien Futtermitteln für Geflügel garantieren.
- Die Nachverfolgbarkeit des Produkts aufweisen können.
Anforderungen
- Die Verwendung von Rohmaterialien, die der geltenden Gesetzgebung entsprechen.
- Die Beherrschung sämtlicher überkreuzter Infektionen, die die Qualität der Produkte beeinträchtigen könnten.
- Die Herstellung geschieht entlang eines Verfahrens sowie gemäß vorab festgelegter Anweisungen, die dazu dienen, die kritischen Punkte dieses Herstellungsverfahrens klar zu definieren, diese für gültig zu erklären und deren Kontrolle zu gewährleisten.
- Die Zusammensetzung der Futtermittel basiert auf einer Mischung aus Getreide, pflanzlichen, protein- und ölhaltigen Stoffen, gegebenenfalls Produkte aus der Futtermittelindustrie, Fette und zusätzlichen Mineralien. Das Beifügen von Tiermehl und tierischen Fetten ist untersagt.
- Die Rohmaterialien, halbfertigen Produkte und Endprodukte werden in Einrichtungen oder Stätten gelagert, die eigens hierfür vorgesehen und speziell auf diesen Zweck ausgerichtet sind. Auf diese Weise wird jegliche Verwechslung oder Vermengung der verschiedenen Produkte ausgeschlossen. Jeder Zusatzstoff muss gekennzeichnet und eindeutig erkennbar sein.
Kontrollen
- Beim Eingang der Rohmaterialien werden gemäß eines ausgearbeiteten Stichproben-verfahrens Kontrollen und Analysen durchgeführt.
- Die Qualitätskontrolle wird durch ein Verfahren gewährleistet, das die kritischen Punkte des Herstellungsverlaufs einbezieht.
- Die an die Zuchtbetriebe gelieferten Produktproben werden mindestens 6 Monate aufbewahrt.
- Die Aufzeichnungen zur Nachverfolgbarkeit beginnen bei der Beschaffung der Rohmaterialien und enden beim ausgelieferten Endprodukt.
Prüfungen und Audits

Externe Audits werden von der Leitung des Tiermedizinischen Amtes durchgeführt.
- Überprüfung der angelegten Unterlagen je nach Arbeitsweise des Unternehmens.
- Weiterverfolgung der Wirksamkeit von korrigierenden Maßnahmen, die gegebenenfalls im Zuge der Audits aufgrund bestehender Abweichungen verbindlich ausgearbeitet und eingeleitet wurden.


